Aufgrund zahlreicher Anfragen, die uns erreicht haben, möchten wir an dieser Stelle die Ausführungen für die Ultraleichtklasse präzisieren:
Unter „Papier (gerollt, gefaltet, … )“ verstehen wir auch, dass Karosserie und Fahrgestell im Papierleichtbau (gerollt, gefaltet, …) auch mit Pappmaché-Elementen und/oder in Sandwichbauweise und wahlweise mit Pappe gebaut werden dürfen. Wir orientieren uns hierbei an der DIN 6730. Alle funktionalen Komponenten, wie Antriebseinheit, Solarzellen, Elektronik, Umschaltvorrichtung oder Spurführung sind davon nicht betroffen!
Aufgrund des angegebenen Innovationsschwerpunktes „Papier-Leichtbau (inkl. Experimente und Technik)“ ist aber auch klar, dass z.B. Fahrzeuge mit viel Elementen aus Pappmaché oder Pappe aufgrund des hohen Gewichtes keine reelle Chance im Wettbewerb haben werden!